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Bereits Hörgeräte, die gegen Vorlage einer ohrenärztlichen Verordnung durch einen HNO-Arzt mit Kassenzulassung durch Ihre Krankenkasse übernommen werden, setzen heute hohe Standards. Solche sogenannten Hörgeräte zum Nulltarif* haben folgende Leistungsmerkmale:
* Gilt für gesetzlich Versicherte mit Anspruch bzw. unter Vorlage einer ohrenfachärztlichen Verordnung. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt regelmäßig pro Hörgerät € 10,-. Privatpreis ab € 650,-.